Tätigkeitsfelder
Brandschutz
Der Arbeitsbereich Brandschutz umfasst folgendes Leistungsspektrum: (Anmerkung: Der Arbeitsbereich Brandschutz ist nicht Bestandteil der HOAI.)
- Die Leistungsphasen 1 bis 9 in Anlehnung an die AHO (Arbeitskreis Brandschutz)
- Erstellung von Brandschutzkonzepten
- Begehungen/ Mängelaufnahmen/ Kostenschätzungen
- Anfertigung von Stellungnahmen/ Berichten zu bestimmten brandschutztechnischen Problemen
- Erstellung von Unterlagen bzgl. des organisatorischen Brandschutzes, wie z.B. Flucht- und Rettungswegplänen, Feuerwehrplänen/ -laufkarten, Brandschutzordnungen
Brandsanierung
Unsere Tätigkeiten im Bereich Brandsanierung umfassen folgende Leistungen in Anlehnung an die HOAI § 3 Punkt 3, Wiederherstellung zerstörter Objekte:
- Die Leistungsphasen 1 bis 9 in Anlehnung an die HOAI
- Organisation der Notmaßnahmen nach Schadensereignis,
- Schadensaufnahmen,
- Abstimmungen mit den Versicherungen,
- Planung und Ausschreibung,
- Projektsteuerung und Bauleitung bis zur Schlüsselübergabe.
Arbeitssicherheit
die von uns erbrachten Leistungen in diesem Bereich umfassen folgende Tätigkeiten:
- Sicherheitsgesundheitskoordinator ( SiGeKo) gem. Baustellenverordnung
- Erstellen von SiGe-Plänen und -Unterlagen
- Erstellen von Arbeitsplänen, Arbeitsanweisungen, Stellungnahmen etc.
Gefahr- bzw. Schadstoffe
der Arbeitsbereich Gefahrstoffe ist nicht Bestandteil der HOAI und umfasst folgende Leistungen:
- Begehungen, Mängelaufnahmen einschl. Probenahme, Aufstellung von Schadstoffkatastern und abschließenden Kostenschätzungen.
- Anfertigung von Stellungnahmen, Berichten, Arbeitsanweisungen etc. bzgl. des Umgangs mit Gefahr- bzw. Schadstoffen
- Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung
Gebäude und raumausbildende Ausbauten im Bestand
gem. Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI§ 32 - § 36, hier die Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 33
Zusammenhangsmaßnahmen
Unsere erbrachten Leistungen in diesen Tätigkeitsfeldern umfassen in Anlehnung an die HOAI die Leistungsphasen 1 - 9:
- Technische Gebäudeausrüstung , Abschnitt 2 § 51 - § 54 HOAI, diese Leistungen erbringen wir in aller Regel mit Unterstützung durch uns seit Jahren vertrauten Kooperationspartnern/ Ingenieurbüros
- Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 § 48 -§ 50, diese Leistungen erbringen wir in aller Regel mit Unterstützung durch uns seit Jahren vertrauten Kooperationspartnern/ Ingenieurbüros