Brandschutz
Maßnahmen bzgl. des Brandschutzes betreffen verschiedene Aspekte wie z.B. die bauliche Ausführung oder die bei der Ausbildung bzw. Ertüchtigung von Gebäuden. Der Umfang der Maßnahmen hängt dabei unter anderem von dem festgelegten Schutzziel ab. Die Mindestanforderungen werden durch die Landesbauordnung in Verbindung mit dazugehörigen Bauvorschriften (Sonderbauverordnungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften etc.) des jeweiligen Bundeslands festgelegt. Diese Mindestanforderungen beziehen sich auf das Schutzziel der Personenrettung, bei dem nach der erfolgten Evakuierung keine weiteren Anforderungen bestehen. Im Gegensatz dazu werden von den Schadensversicherern (VDS) höhere Anforderung gestellt, die auch auf eine Minimierung des materiellen Schadens (Gebäude, Einrichtungen etc.) abzielen.
Die Maßnahmen des Brandschutzes lassen sich in Wesentlichen in drei Bereiche zusammenfassen:
- Baulicher Brandschutz
Dieser Aspekt umfasst alle Maßnahmen wie z.B. Geschossdecken, Brandwände, Nutzungstrennwände, notwendige Treppenräume und Flure etc. Ebenfalls in den baulichen Bereich fallen die Abschlüsse und Durchdringungen in diesen brandschutztechnisch relevanten Bauteilen wie z.B. Brandschutztüren oder Schottungen von Kabeln und Rohren. Der größere Teil der oben beschriebenen Mindestanforderungen des Landesbaurechtes fallen in der Regel in den Bereich des baulichen Brandschutzes. - Anlagentechnischer Brandschutz
Die Anlagen dieses Bereiches kommen im Rahmen des Landesbaurechtes im Allgemeinen nur bei Sonderbauten oder bei nicht erfüllbaren baulichen Auflagen zum Tragen. Darüber hinaus können diese Anlagen auch Gegenstand einer Forderung des VDS sein. Beispiele für solche Anlagen sind Brandmeldeanlagen, Entrauchungsvorrichtungen und Sprinkleranlagen. - Organisatorischer Brandschutz
Diese Maßnahmen kommen in der Regel in Sonderbauten zum Tragen. Die hier gestellten Anforderungen sollen in erster Linie den Betrieb die Einhaltung von brandschutztechnisch relevanten Verhaltensweisen sicherstellen (z.B. Freihaltung von Rettungswegen) sowie im Notfall die Entfluchtung des Gebäudes und den Rettungseinsatz der Feuerwehr unterstützen.
Beispiele für solche organisatorischen Anforderungen sind Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungswegpläne sowie Feuerwehreinsatzpläne.
Die oben genannten Maßnahmen sollen in einer Gesamtbetrachtung mit einer Gefährdungsabschätzung zusammengefasst werden. Auf dieser Grundlage wird das Brandschutzkonzept erstellt, in dem die notwendigen Maßnahmen im Abgleich mit den landesbaurechtlichen Anforderungen formuliert werden. Das Brandschutzkonzept wird nach seiner Erstellung in der Regel Teil des Bauantragsverfahrens und stellt damit die brandschutztechnische Grundlage für die Ausführungsplanung dar.